Eintritt in die evangelische Kirche

 

Aus unterschiedlichen Gründen wenden Menschen der Kirche den Rücken zu. Ebenso unterschiedlich sind die Motivationen, in die evangelische Kirche einzutreten.  Wir freuen uns sehr, wenn Sie den Schritt machen möchten, zu uns dazugehören zu wollen.

An wen wende ich mich?

Sie können bei allen Pfarrer*innen der EKD (Ev. Kirche in Deutschland) in die Evangelische Kirche eintreten.
Darüber hinaus finden Sie in größeren Städten häufig auch sog. „Kircheneintrittstellen“.
Eine Liste dieser Stellen finden Sie unter www.ekir.de.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie über einen Eintritt in die evangelische Kirche nachdenken.
Sie sind herzlich willkommen in unserer Gemeinde!

Pfarrer*in

Pfarrerin

Hanna Rommeswinkel-Meis

Tel: 02858 / 8389955

Mail

Pfarrer

Mirko Lipski-Reinhardt

Tel: 02064 / 4569497

Mail

Ich möchte wieder eintreten

Wir freuen uns, dass Sie wieder dazugehören möchten…

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich an unsere Pfarrerin
oder unseren Pfarrer. Sie werden gerne mit Ihnen alle Fragen ausführlich besprechen.

Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind werden dabei nicht erneut getauft, denn die einmal vollzogene Taufe bleibt gültig.
Gottes Ja zu uns ist unverbrüchlich.

In unserer Gemeinde findet die Kirchenaufnahme im Rahmen eines Gesprächs mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt.
Wenn Sie möchten kann die Wiederaufnahme auch im Rahmen eines Gottesdienstes geschehen, in dem Sie dann ganz offiziell wieder in der Kirchengemeinde willkommen geheißen werden.

Ich möchte evangelisch werden

Wir freuen uns, dass Sie dazugehören möchten…

Wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche in die evangelische Kirche übertreten wollen, steht vor dem Eintritt in die evangelische Kirche zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben.

Wenn Sie dann in die evangelische Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich an unsere Pfarrerin
oder unseren Pfarrer. Sie werden gerne mit Ihnen alles weitere ausführlich besprechen.

Auch wenn Sie in einer anderen christlichen Kirche getauft worden sind, werden Sie bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht erneut getauft, denn die einmal vollzogene Taufe bleibt gültig.
Gottes Ja zu uns ist unverbrüchlich.

In unserer Gemeinde findet die Kirchenaufnahme im Rahmen eines Gesprächs mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt.
Wenn Sie möchten kann die Wiederaufnahme auch im Rahmen eines Gottesdienstes geschehen, in dem Sie dann ganz offiziell wieder in der Kirchengemeinde willkommen geheißen werden.

Welche Unterlagen sind nötig?

Für den Kircheneintritt ist es hilfreich, wenn Sie neben Ihrem Personalausweis die Taufurkunde und ggf. die  Konfirmationsurkunde zur Hand haben sowie die Austrittserklärung vom Amtsgericht. Liegen Ihnen diese Unterlagen aber nicht vor, so ist durch eine schriftliche Erklärung der Eintritt dennoch möglich.

Der Eintritt ist im Gegensatz zum Austritt beim Amtsgericht kostenlos.

Was ändert sich für mich nach dem Eintritt?

Neben der nun auch offiziell beglaubigten Mitgliedschaft zur ev. Kirche erhalten Sie verschiedene Rechte wie zur Übernahme des Patenamtes, die Möglichkeit, kirchlich getraut und bestattet zu werden, alle vier Jahre das Leitungsgremium (Presbyterium) zu wählen oder selbst ein kirchliches Amt zu übernehmen.

Nach Ihrem Eintritt unterstützen Sie durch die Zahlung der Kirchensteuer die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort sowie das Engagement der ev. Kirche in vielen wichtigen diakonischen und sozialen Bereichen überall auf der Welt. (Ausnahme: Rentner, Jugendliche, Studierende, Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer, wenn sie auch nicht zur Lohn- oder Einkommensteuer veranlagt werden!).